Geben Sie uns einen Tipp. 
Es lohnt sich für Sie!

(Mehr zur ALEXANDER von HUMBOLDT II unter "www.ALEX-2.de")


Jemand aus Ihrem Umfeld spielt mit dem Gedanken, sein Haus, seine Wohnung oder sein Grundstück zu verkaufen? Geben Sie uns einen Tipp!

Mindestens 1.000 € Tippgeber-Prämie im Erfolgsfall garantiert!
Direkt nach dem erfolgreichen Verkauf der Immobilie die Sie uns empfohlen haben und nach Eingang der Maklercourtage in unserem Hause erhalten Sie Ihre Tippgeber-Prämie in Höhe von 10 % der bei uns eingegangenen Netto-Maklercourtage auf Ihr Konto. 

Sollte Ihre Tippgeber-Prämie bei kleinen Immobilien rechnerisch weniger als 1.000 € betragen, runden wir für Sie auf 1.000 € auf, so dass Ihre Tippgeber-Prämie auf jeden Fall mindestens 1.000 € beträgt. Garantiert!

Sie sehen, Ihr Tipp zahlt sich aus!

Tippgeber-Prämie brutto oder netto?
Die Tippgeber-Prämie wird bei Privatpersonen bzw. bei Unternehmen, die nicht der Umsatzsteuerpflicht unterliegen, netto ausgezahlt (Also ohne Umsatzsteuer). An Unternehmen, die umsatzsteuerpflichtig sind, wird die Tippgeber-Prämie zzgl. Umsatzsteuer ausgezahlt. Wir bitten für die Endversteuerung der Tippgeber-Prämie selbst Sorge zu tragen. Vielen Dank.

Was wir von Ihnen als Tippgeber benötigen:
Sie benennen uns die Immobilie, die verkauft werden soll. Neben Ihren Kontaktdaten sowie Ihrer Bankverbindung benötigen wir die Kontaktdaten des Verkaufenden sowie die Angaben zur Immobilie (Anschrift und um welches Objekt es sich handelt). Um alles Weitere kümmern wir uns.

So erreichen Sie uns:
- per Telefon: 04502 – 780 08-0, bzw. 05722 - 28 29 45-0 
- per Telefax: 04502 – 780 08-99, bzw. 05722 - 28 29 45-59
- oder über unser Kontaktformular auf unserer Website www.schaumburg-holstein.de

Ihren Anspruch auf Ihre Tippgeber-Prämie bestätigen wir Ihnen schriftlich gern innerhalb weniger Werktage, sofern das Objekt noch nicht in unserer Immobilien- und Kundenkartei geführt wird und nicht bereits öffentlich zum Verkauf angeboten wird, z.B. im Internet, in der Zeitung, o.ä.. 

Sie können mit den EigentümerInnen bekannt oder befreundet sein, bzw. haben anderweitig erfahren, dass ein Immobilienverkauf geplant ist. Außer den Ehe- bzw. LebenspartnerInnen dürfen die EigentümerInnen auch mit Ihnen verwandt sein.  

Hinweis für Personen, die einem Standesrecht unterliegen:
Wir weisen vorsorglich ausdrücklich darauf hin, dass das Angebot der Tippgeber-Prämie nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandanten stehen, bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, eine Tippgeber-Prämie zu empfangen (z.B. Steuerberater, Rechtsanwälte). Jedoch freuen wir uns über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis, die uns ohne Beteiligungsmöglichkeit an einer Provision angetragen wird.

Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Es lohnt sich für Sie!